Verbot von per und polyfluorierte Chemikalien
ECHA ruft zur Kommentierung von 54 Vorschlägen für SVHC auf |
Das Ziel der EU-Kommission – 136 besonders besorgniserregende Stoffe auf der Kandidatenliste bis Ende 2012 – wird voraussichtlich erreicht. Zu den 17 Vorschlägen der Mitgliedstaaten bringt die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) überraschend 37 weitere Stoffe zur Identifizierung als besonders besorgniserregend ein. Das UBA trägt sechs Stoffe bei und unterstützt damit eine lange Kandidatenliste. Die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe sind auf der Homepage der ECHA veröffentlicht und können innerhalb einer Frist von 45 Tagen von der Öffentlichkeit kommentiert werden. 17 Stoffe wurden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Sechs davon identifizierte das Umweltbundesamt wegen ihrer Umweltrelevanz. Darunter 2 hormonell wirksame Substanzen und 4 PBT-Stoffe (UBA-Presseinformation). Deutschland hat zwei weitere Dossiers für PBT-Stoffe eingereicht (Perfluoroktansäure PFOA und das zugehörige Ammoniumsalz), die die ECHA bisher nicht zur öffentlichen Kommentierung aufgerufen hat. Der Grund ist hier eine Überschneidung von zwei verschiedenen Prozessen, der Einstufung als reproduktionstoxische Substanz gemäß der CLP-Richtlinie und die Identifizierung als CMR und PBT nach REACH Art. 57c und d. Die ECHA hat die Kommission um einen Vorschlag gebeten, wie sie in solchen Fällen handeln soll. Überraschend hat die ECHA kurzfristig 37 zusätzliche Stoffe nominiert, um das von der Europäischen Kommission propagierte Ziel (136 Stoffe auf der Kandidatenliste bis Ende2012) zu erreichen. Das UBA begrüßt eine lange Kandidatenliste. Insbesondere für PBT- und vPvB-Stoffe und hormonell wirksame Umweltschadstoffe können die umweltschädlichen Eigenschaften nur über diesen Weg offiziell bestätigt werden. Dies hat nicht nur rechtliche Folgen – also Informationspflichten seitens der Hersteller – sondern auch eine symbolische Wirkung über die Grenzen der EU hinaus. Stimmt der Ausschuss der Mitgliedstaaten (MSC) den Vorschlägen zu, werden sie auf die Kandidatenliste aufgenommen und es gelten bestimmte Auskunftspflichten seitens der Unternehmen. So können Verbraucher Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten und Erzeugnissen einholen: http://www.reach-info.de/auskunftsrecht.htm Vom UBA eingereichte Dossiers: Per- und polyfluorierte Chemikalien: C11-14-PFCA, PFOA und APFO Unter der Bezeichnung per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) werden mehr als 800 verschiedene Stoffe zusammengefasst. Sie alle haben ein gemeinsames Strukturmerkmal: die am Kohlenstoff gebundenen Wasserstoffatome sind komplett oder teilweise durch Fluoratome ersetzt. Aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften kommen PFC in Textilien, Kochgeschirr, Papier und anderen Produkten zum Einsatz. Die attraktiven Eigenschaften der PFC haben aber auch ihre Kehrseite: Die Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor ist natürlichen Abbaumechanismen kaum zugänglich. Leider sind perfluorierte Verbindungen nicht nur in ihren Anwendungen, sondern auch in der Umwelt stabil (persistent). Deshalb weisen Analytiker PFCs in Flüssen, in den Weltmeeren und sogar in Tiefseeproben nach. Die bekanntesten Vertreter, PFOA (perfluorierte Oktansäure) und PFOS (perfluorierte Oktansulfonsäure) finden sich im Lebergewebe grönländischer Eisbären, in Robben, Nerzen, Füchsen, Eisvögeln und Fischen aus der kanadischen Arktis. Besonders kritisch ist jedoch der langfristige Verbleib im menschlichen Blut und Muttermilch nach ihrer Aufnahme durch kontaminierte Nahrung, als Trinkwasserverunreinigungen oder mit der Luft. Weitere Informationen über per- und polyfluorierte Chemikalien finden Sie im UBA-Hintergrundpapier: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/per-polyfluorierte-chemikalien PFOS, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde bereits in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen. Die Verwendung dieses Stoffes ist weltweit nur noch für bestimmte Ausnahmen erlaubt. Deutschland schlägt nun 6 weitere PFC als besonders besorgniserregende Stoffe vor. Darunter befindet sich PFOA – perfluorierte Oktansäure, ein Stoff, den das UBA gemeinsam mit seiner norwegischen Partnerbehörde für Klima und Umwelt bewertete und dessen fortpflanzungsschädigende Eigenschaften erst kürzlich der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienbehörde bestätigte.1 Allerdings hat die ECHA die Dossiers für PFOA und sein Ammoniumsalz APFO bisher von der öffentlichen Kommentierung zurückgehalten. Der Grund ist, dass die EU-Kommission über die Einstufung als reproduktionstoxisch auf Basis der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobewertung erst im Dezember entscheidet und anschließend der Eintrag in den Anhang 6 der CLP-Richtlinie erfolgt. Das Mitgliedstaatenkommittee (MSC) identifiziert die SVHC-Eigenschaften (CMR und PBT) der Stoffe aber bereits Anfang Dezember. Es wäre prinzipiell möglich, dass während der öffentlichen Kommentierungsphase neue Studien aufkommen, und das MSC möglicherweise anders über die reproduktionstoxischen Eigenschaften von PFOA entscheidet als die Kommission. Die ECHA hat die Kommission deshalb gebeten eine Entscheidung zu fällen, wie solche Überschneidungsfälle gehandhabt werden sollen. Bei den anderen vom UBA vorgeschlagenen besonders besorgniserregenden PFCs handelt es sich um die langkettigen Perfluorcarbonsäuren, die aus jeweils 11 bis 14 Kohlenstoffatomen aufgebaut sind. Das UBA bewertet diese Stoffe als sehr persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB). Die Vorschläge können hier kommentiert werden. |
Erstellt durch das: Umweltbundesamt
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